Krank im Urlaub – Was tun, wenn die Erholung auf der Strecke bleibt?

Krank im Urlaub – Was tun, wenn die Erholung auf der Strecke bleibt?

Krank im Urlaub – Was tun, wenn die Erholung auf der Strecke bleibt?Wer als Arbeitnehmer im Urlaub krank wird, muss nicht um seine langersehnte Erholung fürchten. Ob man sich im Ausland einen Virus eingefangen oder daheim in der Freizeit verletzt hat – wer schnellstmöglich handelt, kann sich seinen versäumten Urlaub vom Arbeitgeber anrechnen lassen. Was dabei zu beachten, erklären wir hier.

Urlaub kann nachgeholt werden

Kranksein bedeutet: Es findet keine Erholung statt. Das deutsche Arbeitsrecht sieht jedoch für alle Arbeitnehmer eine Verschnaufpause vor. Aufgrund dessen sind Urlaubstage nicht alternativlos gestrichen, wenn eine Krankheit den Urlaub unterbricht. Wichtig ist nur, dass Sie richtig handeln.
Am ersten Tag Ihrer Krankheit melden Sie sich zuerst beim Arbeitgeber krank – telefonisch, per E-Mail oder Fax. Anschließend suchen sie schnellstmöglich eine ärztliche Praxis auf. Dort wird eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ausgestellt – eine bloße Krankschreibung reicht per Gesetz nicht aus. Eine Abschrift bekommt wie gewohnt der Arbeitgeber, die andere die Krankenkasse. Informieren Sie Ihre Ansprechpartner im Betrieb, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Nun bleibt Ihnen genügend Spielraum zur Genesung. Der Erholungsurlaub muss ein bisschen warten.

Eine Krankheit im Urlaub auskurieren – mit Attest kein Problem!

Wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes zum Arzt gehen, achten Sie darauf, dass auf Ihrer Krankenbescheinigung
• der Zeitraum angegeben ist, in dem Sie voraussichtlich krank sind,
• die Unterschrift des Arztes zusammen mit dem Praxisstempel vorhanden sind,
• zumindest ein offizieller Briefkopf verwendet wurde.
Die Bescheinigung kann in der landeseigenen Sprache verfasst sein. Sie müssen keine Übersetzung mitliefern. Die Arbeitgeberseite genehmigt Ihnen eventuell eine Verlängerung Ihres Urlaubes um die Krankentage. Vorsicht bei eigenmächtigen Entscheidungen! Die neuen Urlaubstage bedürfen auf jeden Fall eines gültigen Antrages. Wenn nicht im gleichen Jahr, so können die Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen werden. Der Antrag sollte dem Chef bis zum 31. Dezember vorliegen. Informieren Sie unbedingt auch Ihre Krankenkasse.

 

Fotoquelle: Thinkstock, 474485621, iStock, KatarzynaBialasiewicz