Kleine Urlaubsmitbringsel können großen Ärger bereiten

Dresden – Schon ein am Strand gefundenes Schneckengehäuse oder ein Korallenteil können Urlaubern Ärger bereiten. Das Mitnehmen ist unter Umständen strafbar.

«Daher im Zweifelsfall besser liegen lassen», erklärt das Hauptzollamt Dresden. Auch von anderen exotischen Reisesouvenirs wie Textilien oder anderen Waren aus Reptilienleder sei dringend abzuraten.

Muscheln seien immer wieder sehr beliebt, einige Arten dürften jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen gar nicht oder nur in kleinen Mengen nach Deutschland eingeführt werden. Durch den Kauf geschützter Pflanzen oder Tiere und daraus gefertigter Waren würden Millionen von Touristen zumeist unwissend dazu beitragen, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Zudem drohe ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.


(dpa/tmn)

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