Schengener Abkommen: Staaten und Vereinbarungen

Das Schengener Abkommen wurde 1985 im luxemburgischen Grenzort Schengen beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Minimierung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen der beteiligten europäischen Staaten.

Damit die offenen Grenzen keinem Missbrauch unterliegen und die Verbreitung internationalen Verbrechens unterbunden wird, haben sich die beteiligten Staaten darauf geeinigt, die äußeren Grenzen stärker kontrollieren zu lassen. Dies soll durch die Zusammenarbeit mit der Polizei und den juristischen Behörden gewährleistet werden. Das Abkommen wurde zusammen mit dem Amsterdamer Vertrag in den Besitzstand der EU aufgenommen.

Schengener Abkommen – Abbau von Grenzkontrollen in Europa

Am 15. Juni 1985 wurde das Schengener Abkommen verabschiedet. Diesem zwischenstaatlichen Abkommen schlossen sich zunächst Luxemburg, Belgien, Frankreich, die Niederlande und Deutschland an. Das Ziel des Abkommens war es, dass die Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschritten werden dürfen.
Später schlossen sich unter anderem Italien, Spanien, Dänemark, Griechenland, Schweden, Finnland und Österreich dem Schengener Abkommen an.

Schengener Abkommen – Mitgliedsstaaten

Zu den Schengen-Staaten gehören Luxemburg, Griechenland, Italien, Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich, die Niederlande, Portugal, Spanien, Finnland, Dänemark, Schweden, Norwegen und Island.

Die Staaten Lettland, Estland, Malta, Litauen, die Slowakische Republik, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn gehören seit dem 21. Dezember 2007 dem Abkommen an. Weiterhin gehören die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island zu den beteiligten Ländern.
Seit dem 26. Oktober 2004 ist auch die Schweiz Mitglied des Abkommens.

Vereinbarungen

Im Juni 1985 haben die fünf Gründerstaaten beschlossen, dass Schritt für Schritt die Personenkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft werden, sodass ein freier Personenverkehr in den Mitgliedsstaaten und Drittländern möglich ist.

Personen aus den Drittstaaten, die eine Visumspflicht haben, dürfen sich bei Vorlage eines Schengener Visums in den jeweiligen Staaten aufhalten bzw. diese durchreisen. Leben diese Personen legal in einem der Mitgliedsstaaten ist für die Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat kein Visum notwendig. Allerdings benötigen diese einen so genannten nationalen Aufenthaltstitel.