So kommen Reisende an günstige Tarife

Hamburg – Das Flugziel steht fest, man gibt es in die Suchmaschine ein und bekommt Hunderte Ergebnisse. Aber welches wählen? Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Online-Flugportalen: die Flugvermittler und die Flugsuchmaschinen. Beide suchen das günstigste verfügbare Angebot.

Die Flugsuchmaschinen wie Skyscanner oder Swoodo leiten Verbraucher nach Auswahl des gewünschten Fluges gleich zu einem Anbieter weiter. Gelegentlich kann man zwischen mehreren Möglichkeiten wählen und sich die günstigste heraussuchen. Erst auf der Seite des Anbieters wird man dazu aufgefordert, persönliche Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder die Bankverbindung anzugeben.

Die Flugvermittler hingegen, wie fluege.de, opodo oder expedia, führen die Buchung bei Auswahl des gewünschten Angebotes direkt aus. Man beauftragt also das Flugportal, die Buchung abzuwickeln und muss dementsprechend seine Daten auf der Seite des Vermittlers angeben. Für die Abwicklung der Buchung verlangen die Anbieter einen Aufschlag. Das kommt zum regulären Flugpreis noch dazu.

Wer wirklich Geld sparen will, sollte Flüge am besten direkt auf der Seite der Fluggesellschaft buchen, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Es gibt zwar einige Anbieter, die auf den ersten Blick billiger erscheinen. Hier sind aber oft Leistungen nicht enthalten, die Verbraucher nachträglich dazubuchen müssen.

Flugsuchmaschinen eignen sich laut dem Fachmagazin «c’t» vor allem zur ersten Orientierung: Welche Airlines fliegen überhaupt auf einer bestimmten Strecke? Das Problem: Oft bekommt der Nutzer dann aber nur günstige Spartarife angezeigt, die zum Beispiel kein Aufgabegepäck enthalten. Wer einen günstigen Light-Tarif bucht und dennoch einen großen Koffer mitnehmen möchte, kann diesen später online hinzubuchen. Das kann manchmal günstiger sein als der teurere Tarif mit Gepäck.

Kunden sollten bei niedrigen Preisen deshalb nicht gleich in Euphorie verfallen, rät Aage Dünhaupt von Tuifly. Neben Zusatzkosten kann es am Ende des Buchungsvorgangs auch passieren, dass der gewünschte Tarif nicht mehr verfügbar ist. Einiges hat sich hier zwar schon getan: So sind hohe Gebühren bei Zahlung mit Kreditkarte oder voreingestellte Versicherungen nicht mehr zulässig. «Hier hat der Gesetzgeber glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben», erklärt Rehberg.

Wer im Internet bucht, sollte sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass er alle zusätzlichen gewünschten Leistungen, wie die Sitzplatzwahl, die Anzahl der Gepäckstücke oder die Auswahl des Essens auch online erledigen muss. «Teuer wird es, wenn man alles erst am Flughafen macht», sagt Dünhaupt.

Auch die Regelungen für Sperrgepäck sind nicht immer eindeutig. Hier hilft nur: genau lesen und notfalls nachfragen, bevor man bucht.

Ein weiterer Nachteil der Flugbuchung im Internet ist das fehlende Widerrufsrecht. «Deshalb sollte man noch einmal alles genau anschauen, bevor man den Buchungsknopf drückt», rät Rehberg. Nach der Buchung ist es hilfreich, einen Screenshot von der Buchung zu machen – denn nicht immer erhält man sofort eine Buchungsbestätigung.

Sollte wirklich etwas schief laufen, wenden sich Verbraucher am besten an den Anbieter und an die Fluggesellschaft. «Am besten schriftlich per Post und mit Einschreiben», rät Rehberg.


(dpa/tmn)

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