Bundesregierung will Thomas-Cook-Kunden finanziell helfen

Berlin – Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. «Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen», teilte die Bundesregierung am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin mit.

Den Thomas-Cook-Kunden solle angeboten werden, die Differenz zu der Summe, die sie vom Versicherer Zurich «oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen».

«Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen», so der Bund weiter. Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht nach Angaben der Zurich nicht aus. Denn die Schadenssumme wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen. Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Diese werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.

Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit. Die deutsche Thomas Cook hatte am 25. September 2019 nach der Pleite des britischen Mutterkonzerns einen Insolvenzantrag gestellt.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobte den Schritt. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, schrieb Müller bei Twitter. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen. Die Bundesregierung kündigte ein «möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren» an. «Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren», hieß es. Sie werde Anfang 2020 «über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren».

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt.

Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters «vollumfänglichen Schutz» zu bieten. Das habe der deutsche Staat versäumt. Auch die Justizminister der Bundesländer hatten den Bund jüngst aufgefordert zu prüfen, die Deckelung zu erhöhen.


(dpa)

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