Flugverspätung wegen Pushback-Fahrzeug: Keine Entschädigung
Erding – Ein sogenanntes Pushback-Fahrzeug schiebt ein Flugzeug rückwärts aus der Position am Flugsteig. Verspätet sich eine Flugreise deutlich, weil ein solches Fahrzeug für den Start der Maschine nicht verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Denn das Schleppfahrzeug…