Fluggast randaliert: Keine Entschädigung bei Verspätung
Frankfurt/Main – Wenn ein Fluggast offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss randaliert und Passagiere sowie Besatzung bedroht, kann sich der Pilot zu einer Zwischenlandung entscheiden. Dadurch kann sich der Folge- und Anschlussflug deutlich verzögern. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für…