Veranstalter kennt Reisemangel: Meldung ist trotzdem nötig
Karlsruhe – Wer nach einem mangelhaften Urlaub einen Teil seines Reisepreises zurückhaben möchte, muss dem Veranstalter das Problem vor Ort so früh wie möglich melden. Sonst gibt es kein Geld zurück. Das gilt auch, wenn der Veranstalter das Problem von Anfang…