Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht unzumutbar
Köln – Wenn der Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen – ihm steht dann die Rückzahlung der Anzahlung, die Erstattung der Versicherungsprämie und eine Entschädigung zu, das entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 133…