Kreuzfahrt: Veranstalter haftet nicht für Behandlungsfehler
Rostock – Ein Reiseveranstalter haftet nicht für einen Behandlungsfehler durch den Schiffsarzt auf einem Kreuzfahrtschiff. Der Arzt sei nämlich weder Erfüllungs- noch Verrichtungshilfe des Veranstalters, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Rostock. Er sei kein Hilfspersonal des Unternehmens, sondern…