Kreuzfahrt: Routenänderung bei Unruhen ist kein Reisemangel
Rostock (dpa/tmn) – Eine Routenänderung auf einer Flusskreuzfahrt ist zwar grundsätzlich ein Reisemangel. Dies gilt aber nicht, wenn die Abweichung wegen politischer Unruhen erfolgte. Dann lässt sich der Reisepreis im Nachhinein auch nicht anteilig mindern. Das entschied das Amtsgericht Rostock….