Airline haftet nicht: Sturz auf Fluggastbrücke
Düsseldorf (dpa/tmn) – Eine Airline haftet nicht für den Sturz eines Passagiers auf der Fluggastbrücke. Denn eine Haftung sei nur bei Gefahren denkbar, die typisch für den Luftverkehr sind, argumentierte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 18 U 124/14). Der Kläger hatte…