Welche Reiseversicherung benötige ich wirklich?

Welche Reiseversicherung benötige ich wirklich?

Welche Reiseversicherung benötige ich wirklich?

Wenn man während seines Urlaubs im Ausland Pech hat und erkrankt oder einen Unfall erleidet, ist man gut beraten, wenn man für unterwegs eine entsprechende Versicherung abgeschlossen – sonst drohen hohe Kosten, beispielsweise bei einer einem Rücktransport. Hier finden Sie nun die wichtigsten Versicherungsarten im Überblick.

Die Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Urlaub plötzlich abgesagt werden muss, weil beispielsweise man selbst oder ein enger Verwandter plötzlich erkrankt oder es zu einem Todesfall in der Familie gekommen ist. Sie deckt die dabei anfallenden Stornierungskosten ab. Tipp: vergleichen Sie vor dem Buchen einer Reise die anfallenden Kosten der Reiserücktrittsversicherung mit den Gebühren einer eventuellen Stornierung, denn Reiserücktrittsversicherung rechnen sich zumeist nur bei teuren Urlaubsreisen. Weitere Informationen über die Reiserücktrittsversicherung und weitere Reiseversicherungen finden Sie beim Finanzdienstleister tecis (Weitere interessante Themen von tecis rund ums Planen und Finanzieren gibt es hier).

Die Auslandskrankenversicherung (innerhalb der EU)

In der Regel sind Sie in der europäischen Union über die europäische Krankenversicherungskarte versichert, wenn Sie zuhause in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie gilt in allen 28 Mitgliedsländern, und auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Zusätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland mit mehreren anderen Ländern bilaterale Abkommen in Bezug auf Sozialversicherungen – auch in diesen Ländern ist man gesetzlich versichert. Dabei ist es allerdings wichtig für Sie zu wissen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur in Höhe des Kassensatzes zahlen, und natürlich keine privaten Rechnungen. Im Ausland ist es für den verunfallten oder erkrankten Urlauber zudem manchmal schwierig, festzustellen, ob man die Kosten des jeweiligen Arztes oder Krankenhauses mit der heimischen gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Und: Bei Rückführungen, deren Kosten schnell im fünfstelligen Bereich liegen, winken die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ab.

Vor diesem Hintergrund ist abzuwägen, ob man eine Auslandskrankenversicherung abschließt oder nicht. Wichtig ist es, im Krankheitsfall schnell mit den Krankenkassen Kontakt aufzunehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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