«Wet-Lease»: Anmietende Fluggesellschaft trägt Verantwortung
Rüsselsheim (dpa/tmn) – Bei einer sogenannten Wet-Lease-Vereinbarung mietet eine Airline ein Flugzeug samt Besatzung von einer anderen Fluggesellschaft. Nur wer muss die Passagiere entschädigen, wenn der Flug annulliert wird? Das Amtsgericht Rüsselsheim hat entschieden: Das anmietende Luftfahrtunternehmen ist in der Pflicht. Vom…