Ryanair-Fluggäste dürfen Ansprüche an Portale abtreten
Nürnberg – Verspätete Passagiere von Ryanair dürfen in Deutschland ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat. Die Iren haben laut Mitteilung der…