Beschluss der Schlichtungsstelle nicht bindend
Buxtehude (dpa/tmn) – Bei Annullierungen und Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Wenn die Airline sich weigert zu zahlen, können Betroffene die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten. Doch deren Beschlüsse sind nur wirksam, wenn…