Diebstahl im Urlaub: Schutz vor Langfingern

Ein Diebstahl im Urlaub kann einem die schönste Zeit des Jahres ordentlich vermiesen. Wie Sie sich davor schützen können und andere nützliche Tipps erfahren Sie im Folgenden.

Besonders in den Touristenhochburgen lauern an vielen Ecken Diebe, die die Reisende um ihr Hab und Gut erleichtern wollen. Sollten Sie Opfer eines Diebstahls werden, so sollte auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet und Anzeige gegen unbekannt erstattet werden.

Diebstahl im Urlaub – Was ist zu beachten?

Besonders in den tumultigen Groß- und Hauptstädten, in denen Touristen schnell abgelenkt sind, greifen Diebe gerne zu. Die teure Kamera, Bargeld und Schmuck sind besonders beliebte Beutestücke. Aber auch Kreditkarten und Reisedokumente kommen des Öfteren abhanden, was natürlich für Missstimmung sorgt.

Das Sicherheitsbarometer des Reiseversicherers Elvia hatte für 2009 festgestellt, dass 15,2 Prozent der deutschen Touristen bereits Opfer eines Diebstahls waren.

Wertsachen verstauen

Damit Wertsachen sicher aufbewahrt werden können, sind viele Hotelzimmer mit einem Safe ausgestattet, der gegen ein geringes Entgelt genutzt werden kann. Die Verbraucherzentrale rät, dass dieser auch genutzt wird, selbst wenn man eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, da der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht habe.

Werden Wertsachen offen auf dem Tisch liegen gelassen und kommen dann abhanden, muss der Besitzer oftmals selber für den Schaden aufkommen. Sollte sich kein Safe im Zimmer befinden, so sollten wertvolle Gegenstände im Hotelsafe untergebracht werden.

Reisegepäckversicherung

Sollte etwas aus dem Zimmer- bzw. Hotelsafe gestohlen werden, tritt die Reisegepäckversicherung ein. Wer keine solche Versicherung abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden sitzen, da ein Diebstahl juristisch gesehen zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehört. In vielen Diebstahl-Fällen kommt auch die Hausratversicherung auf.

Wichtig ist, dass im Fall eines Diebstahls im Urlaub auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet wird, da die Versicherung sonst keine Schadensbegleichung vornimmt. Besonders beim Raub von EC- und Kreditkarten ist es wichtig, die Polizei hinzuzuziehen. Sollte ein Dieb nämlich mit gestohlenen Geldkarten Shoppen gehen, kommen die Banken nur für den Schaden auf, wenn eine Anzeige vorliegt. Zudem sollten die Karten umgehend gesperrt werden.

Beim Verlust anderer Karten wie zum Beispiel der Krankenkassen- oder Bibliothekskarte sollten die Unternehmen ebenfalls unmittelbar informiert werden, da die Kunden sonst für entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden.

Weitere nützliche Informationen finden Sie zum Beispiel hier.

1 comment